Chile
Aktuell:
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Carnet A.T.A. jetzt auch für Chile möglich
Ab 1. Oktober 2005 kann jetzt auch für Chile ein Carnet A.T.A. ausgestellt werden. Damit ist Chile das erste südamerikanische Land, das sich dem Carnetverfahren angeschlossen hat. Ein Carnet kann für Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgüter sowie Warenmuster ausgestellt werden. Es wird benötigt, um Waren, die nur vorübergehend ins Ausland gebracht werden sollen, ohne Hinterlegung von Eingangsabgaben (Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben und Steuern) in das betreffende Land einführen zu können. Eingangsabgaben entfallen, weil dafür die selbstschuldnerische Bürgschaft der Industrie- und Handelskammern des Einfuhrlandes tritt, während der Deutsche Industrie- und Handelstag die selbstschuldnerische Rückbürgschaft übernimmt. Die ausländische Zollverwaltung erhält also als Sicherheit in diesem Fall nicht einen Betrag in bar, sondern eine Bürgschaft. Bislang sind 56 europäische und außereuropäische Staaten dem Carnet-A.T.A.-Verfahren beigetreten. Für Chile sollte die Warenliste in Spanisch oder Englisch erstellt werden. Zur Abfertigung der Carnets sind alle chilenischen Zollämter befugt. Die Vorteile liegen in der zügigen Grenzabfertigung, einer beliebig häufigen Benutzung während der Gültigkeitsdauer von grundsätzlich einem Jahr sowie dem teilweisen Wegfall der üblichen Ausfuhrdokumente.

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