China: Neuregelung bei der Besteuerung von Dienstleistungen
Nürnberg (01.09.2009) - Ein Merkblatt der AHK China erklärt die Auswirkungen der Neuregelung bei der chinesischen Business Tax.
Als Reaktion auf die weltweite Finanzkrise hat die Volksrepublik China Änderungen bei der Besteuerung von Dienstleistungen (Business Tax) vorgenommen. Nach der neuen Regelung fällt die chinesische Business Tax von 5,3% faktisch nicht mehr nur bei der Erbringung von Dienstleistungen in China an, sondern auch bei der Erbringung der Dienstleistung im Ausland, sofern der Sitz des Dienstleistungsempfängers in China ist.
Dies muss zukünftig bei der Vereinbarung der Vergütung zwischen den Parteien berücksichtigt werden.
Die AHK China hat ein Merkblatt erstellt, das die Änderungen im Bereich der Business Tax näher beleuchtet. Falls Sie Rückfragen haben, finden Sie im Merkblatt auch die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner in den AHK-Büros in Beijing und Shanghai.
Rechts im Anhang finden Sie dazu ein Merkblatt.






