USA: Verschärfte Einreisebestimmungen und neue Importregeln
München (4. Oktober 2005)
Einreisebestimmungen erneut verschärft!
Ab 4. Oktober 2005 müssen alle Fluggesellschaften neben den vollständigen Passdaten die erste US-Aufenthaltsadresse sowie das Herkunftsland jedes USA-Fluggastes bereits vor Abflug an die US-Behörden übermitteln:
1. Land des Hauptwohnsitzes
2. Erste Adresse während des USA-Aufenthaltes:
3. Straße
4. Hausnummer
5. Stadt
6. Provinz
7. Postleitzahl / ZIP-Code
Als erste Adresse in den USA können Sie und Ihre Geschäftsreisenden beispielsweise die vollständige Hoteladresse angeben oder auch die einer Mietwagenstation, falls die Reise mit einem Mietwagen fortgesetzt wird.
Alle Fluggäste, die den neuen Anforderungen der US-Behörden nicht nachkommen und keine Adresse in den USA angeben, dürfen aufgrund dieser neuen gesetzlichen Lage nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen.
Es wird empfohlen, schon beim Check-in die Daten vollständig und in schriftlicher Form bereitzuhalten. Bitte nutzen Sie dieses Formular von Barig: http://www.barig.org/images/download/APIS%20Formblatt.doc.
US-Staatsbürger, Fluggäste, die im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung sind, und Reisende, die sich in den USA im Transit befinden, sind von dieser Regelung ausgenommen.
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Neuigkeiten bei Importbestimmungen
Ab 16. September müssen Holzverpackungen bei der Einfuhr in die USA gemäß dem ISPM 15 Standard behandelt werden. Darüber hinaus ist die Verpackung über die durchgeführte Behandlung ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Kanada und Mexiko werden im Rahmen der NAFTA ebenfalls ab diesem Datum den ISPM 15 Standard anwenden.
Faktisch bedeutet dies, dass alle ankommenden Holzverpackungen z. B. thermisch behandelt oder mit Methylbromid begast sein müssen. Die Holzverpackung muss eine entsprechende Kennzeichnung (von FAO festgelegtes und geschütztes Logo) tragen, Importgenehmigungen bzw. ein Pflanzenschutzzeugnis sind nicht erforderlich.
Das Biologische Bundesamt für Land- und Forstwirtschaft hat unter http://www.bba.de detaillierte Angaben zu den Regelungen und Markierungsvorschriften zusammengestellt. Eine deutsche Version des Standards ISPM Nr. 15 ist dort ebenfalls zu finden (in Suchfunktion „ISPM“ eingeben).






